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BFH Beschluss v. - II B 22/19

Gesetze: AO § 236 Abs. 1; GrStG § 33

Prozesszinsen bei Grundsteuererlass

Leitsatz

NV: Es ist geklärt, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 Abs. 1 AO nicht besteht, wenn eine Steuer durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung im Erhebungsverfahren erlassen wird. Das gilt auch bei § 33 Abs. 1 GrStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.200420.IIB22.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 857 Nr. 10
KAAAH-53143

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