Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom (BStBl II 1966, 34)
Leitsatz
1. NV: Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann.
2. NV: Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typisierenden Billigkeitsregelung getroffen werden.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.120320.VIR35.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 849 Nr. 10 BFH/PR 2020 S. 313 Nr. 11 DStR 2020 S. 6 Nr. 29 IAAAH-53148