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BFH Urteil v. - III R 28/19 BStBl 2020 II S. 562

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 4 Sätze 2 und 3

Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung

Leitsatz

1. Die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG vorzunehmende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist anhand einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse vorzunehmen.

2. Diese Gesamtwürdigung ist als eine im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Beurteilung revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar. Allerdings ist die Gesamtwürdigung materiell-rechtlich fehlerhaft, wenn die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.190220.IIIR28.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BStBl 2020 II Seite 562
BFH/NV 2020 S. 992 Nr. 10
BFH/PR 2020 S. 268 Nr. 10
BStBl II 2020 S. 562 Nr. 15
DStR 2020 S. 8 Nr. 28
DStRE 2020 S. 974 Nr. 16
EStB 2020 S. 338 Nr. 9
GStB 2020 S. 34 Nr. 10
HFR 2020 S. 817 Nr. 9
KÖSDI 2020 S. 21852 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2020 S. 2141
YAAAH-53160

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