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BGH Beschluss v. - 4 StR 503/19

Gesetze: § 95 Abs 3 S 2 Nr 1 Buchst c AMG, § 95 Abs 3 S 2 Nr 2 AMG, § 73 Abs 1 StGB, § 73c StGB, § 244 Abs 6 S 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO

Strafverfahren gegen einen Apotheker wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Abrechnungsbetrug: Zulässigkeit der Revision wegen fehlenden Sachgrunds einer Fristsetzung für eine Beweisantragsstellung; Wirksamkeit der Einziehungsanordnung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:100620B4STR503.19.2

Fundstelle(n):
CAAAH-53205

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