Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FVG § 25

Abschnitt VII: Überleitungs- und Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 (BGBl I S. 2178)

§ 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank