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RL 77/388/EWG Artikel 28p

Abschnitt XVIc : Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens am 1. Januar 1995, der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei am 1. Mai 2004 und Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 zur Europäischen Union

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