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EGBGB Artikel 248

Siebter Teil: Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten

Artikel 248 Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen

Abschnitt 2: Zahlungsdiensterahmenverträge

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