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BGH Beschluss v. - V ZB 20/19

Gesetze: § 96 ZVG, § 100 ZVG, § 170 Abs 1 S 1 ZPO, § 171 ZPO, § 578 ZPO, § 579 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 104 BGB

Zwangsversteigerung: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss

Leitsatz

Gegen einen rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO statthaft, wenn es sich bei dem Wiederaufnahmegrund um einen Zuschlagsversagungsgrund im Sinne von § 100 ZVG handelt (hier: Nichtigkeitsgrund gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:050320BVZB20.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 32
WM 2020 S. 1432 Nr. 30
BAAAH-53616

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