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BFH Beschluss v. - VII R 25/18

Gesetze: EnergieStG VO 3037/90 § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Herstellung von Wasserglas

Leitsatz

NV: Bei der Herstellung von Wasserglas, das durch Verschmelzung von Quarzsand und Natriumcarbonat gewonnen wird, handelt es sich nicht um die Herstellung von Glas i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.260220.VIIR25.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 887 Nr. 10
HAAAH-53653

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