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BAG Urteil v. - 8 AZR 233/19

Tatbestand

Die Parteien streiten noch darüber, ob zwischen ihnen über den 28. Februar 2018 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht. Ferner macht der Kläger Auskunftsansprüche geltend.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:270220.U.8AZR233.19.0

Fundstelle(n):
TAAAH-53675

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