Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - III ZR 119/19

Gesetze: § 839a BGB

Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei Verfahrenserledigung durch Vergleich

Leitsatz

Auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens findet § 839a BGB analog Anwendung, wenn das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich erledigt wurde, dessen Abschluss von dem Gutachten beeinflusst worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:250620UIIIZR119.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 2471 Nr. 34
NJW 2020 S. 8 Nr. 32
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2020 S. 2529
WM 2021 S. 2297 Nr. 47
HAAAH-53679

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank