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FinMin Schleswig-Holstein - VI 304-S 2137-345

Bildung von Rückstellungen für Prämienzinsen bei Prämiensparverträgen

Bezug: BStBl 1998 II S. 728

Bezug: BStBl 2017 II S. 1043

Bezug:

Zur Frage der Bildung von Rückstellungen für Prämienzinsen bei Prämiensparverträgen bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:

a) Sparvertrag sieht neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vor und ist unkündbar

Soweit ein Sparvertrag neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vorsieht und unkündbar ist, ist die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig ( BStBl II 1998, 728, DStR 1998, 1461). In diesen Fällen ist die Verpflichtung dem Grunde nach entstanden, da zumindest eine Prämierung der bisher eingezahlten Beträge zwingend vorzunehmen ist. Sie knüpft somit nicht nur an Vergangenes an, sondern gilt auch Vergangenes ab. Lediglich die Höhe der Verpflichtung ist am Bilanzstichtag noch ungewiss.

b) Vereinbarung sieht eine jährliche Prämie vor, die nur dann am Ende des jeweiligen Sparjahres gutgeschrieben wird, wenn der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird und bis zum Gutschriftzeitpunkt alle vereinbarten Sparbeiträge des Jahres erbr...

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