Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 2 SGB 9, § 56 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 Alt 2 SGB 9, § 17 Abs 2 S 1 SGB 12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - heilpädagogische Leistungen für Vorschulkinder - bestandskräftige Bewilligung von Leistungen für den Besuch eines integrativen Kindergartens - Übernahme der Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt - Auswahlermessen des Sozialhilfeträgers - selbstbeschaffte Leistung
Leitsatz
Bei Durchführung einer bestandskräftig bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme sind notwendigerweise entstehende Fahrkosten als deren Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.