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BSG Urteil v. - B 8 SO 18/18 R

Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 2 SGB 9, § 56 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 Alt 2 SGB 9, § 17 Abs 2 S 1 SGB 12

Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - heilpädagogische Leistungen für Vorschulkinder - bestandskräftige Bewilligung von Leistungen für den Besuch eines integrativen Kindergartens - Übernahme der Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt - Auswahlermessen des Sozialhilfeträgers - selbstbeschaffte Leistung

Leitsatz

Bei Durchführung einer bestandskräftig bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme sind notwendigerweise entstehende Fahrkosten als deren Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:270220UB8SO1818R0

Fundstelle(n):
AAAAH-53784

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