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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1611/19

Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen einen Beitragsbescheid der Beklagten, mit dem diese von der Klägerin aus einer vorzeitig ausgezahlten Kapitalleistung einer Lebensversicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und zur sozialen Pflegeversicherung fordert.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 546 Nr. 9
SAAAH-53846

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