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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2808/19

Mit vorliegender Klage begehrt die Klägerin die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für den Zeitraum 01.01.2003 bis 28.06.2004 in Bezug auf ihre Kinder A. (geb xx.xx.2001) und J. (geb xx.xx.2002).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAH-53847

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