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BGH Urteil v. - IV ZR 151/19

Gesetze: § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 4 BetrAVG, § 1365 BGB

Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung: Abtretbarkeit des künftigen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung

Tatbestand

Der Kläger nimmt den beklagten Versicherer auf Auszahlung der Erlebensfallleistung aus einer Kapitallebensversicherung in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:200520UIVZR151.19.0

Fundstelle(n):
XAAAH-53999

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