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BFH Urteil v. - VI R 17/20 (VI R 64/12) BStBl 2020 II S. 719

Gesetze: EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 9 Abs. 6

Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, sind nach § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.120220.VIR17.20.0

Fundstelle(n):
BStBl 2020 II Seite 719
BFH/NV 2020 S. 967 Nr. 10
BStBl II 2020 S. 719 Nr. 17
HFR 2020 S. 876 Nr. 10
PAAAH-54041

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