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BFH Urteil v. - III R 26/19

Gesetze: EStG § 66 Abs. 3; AO § 218 Abs. 1, Abs. 2;

Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum Festsetzungsverfahren

Leitsatz

NV: Die durch das StUmgBG vom (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem und vor dem eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist des § 66 Abs.3 EStG ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.190220.IIIR26.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 1062 Nr. 11
GAAAH-54553

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