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BFH Beschluss v. - V R 19/19

Gesetze: InsO § 55 Abs. 2 und Abs. 4; InsO § 270a; InsO § 270 Abs. 1 Satz 2;

Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

Leitsatz

NV: Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (Anschluss an , BGHZ 220, 243).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.070520.VR19.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 1095 Nr. 11
AAAAH-54555

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