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BFH Beschluss v. - VI S 9/19 (PKH)

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3; EStG § 13; EStG § 14 Satz 2; EStG § 16 Abs. 3; EStG a.F. § 14a Abs. 4; FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1;

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen - Abgrenzung zur Betriebsverkleinerung

Leitsatz

1. NV: Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Dritte aufgegeben (Bestätigung des , BFHE 260, 138).

2. NV: Die taggleiche Übertragung des funktional wesentlichen Betriebsvermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf verschiedene Rechtsnachfolger steht der Annahme einer Übertragung eines durch Entnahme von Grundstücken zur Abfindung von weichenden Erben verkleinerten Betriebs, die nach § 6 Abs. 3 EStG unter Fortführung der Buchwerte stattfindet, grundsätzlich entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.200420.VIS9.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 1051 Nr. 11
EStB 2020 S. 342 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2020 S. 2360
KAAAH-54556

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