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FG Münster  v. - 5 K 3886/19 U

Gesetze: FGO § 40 Abs 2; AO § 45; FGO § 48

Verfahren/Umsatzsteuer

Klage gegen Betriebssteuerbescheid; Klagebefugnis

Leitsatz

1. Gegen Betriebssteuerbescheide kann allein die Gesellschaft, vertreten durch sämtliche vertretungsbefugten Gesellschafter klagen. Ein Gesellschafter ist insoweit nicht klagebefugt, weil er nicht geltend machen kann, durch einen an die GbR gerichteten Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein.

2. Der Stpfl. ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, auch als potentieller Haftungsschuldner nicht klagebefugt.

Fundstelle(n):
KAAAH-54796

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