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BGH Beschluss v. - VII ZB 46/19

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Grenzen der Überwachungspflicht der Bürokraft durch den Rechtsanwalt

Leitsatz

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch nie eine Frist versäumt hatte und es sich um einen einmaligen Fehler handelte (im Anschluss an , VersR 1988, 1141).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:020720BVIIZB46.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 34
NJW-RR 2020 S. 1129 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2020 S. 2729
WM 2021 S. 2300 Nr. 47
FAAAH-54964

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