Gesetze: § 12 TVöD-K, Anl 1 Vorbem 9 TVöD, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 2 Vorbem 1 TVöD, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 2 Entgeltgr P13 TVöD
Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station
Leitsatz
Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine "große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff "in der Regel" haben die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob eine Station als "groß" im Tarifsinn anzusehen ist.