Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 4 AZR 173/19

Gesetze: § 12 TVöD-K, Anl 1 Vorbem 9 TVöD, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 2 Vorbem 1 TVöD, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 2 Entgeltgr P13 TVöD

Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

Leitsatz

Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall dann eine "große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als zwölf Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff "in der Regel" haben die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob eine Station als "groß" im Tarifsinn anzusehen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:130520.U.4AZR173.19.0

Fundstelle(n):
OAAAH-55022

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank