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BFH Beschluss v. - X B 156/19

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen

Leitsatz

NV: Das FG verletzt die Pflicht, seine Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO), wenn es für die Bestimmung streitiger Schätzungsgrundlagen auf „allgemein zugängliche Quellen im Internet“ zurückgreift, diese aber weder dauerhaft sichert noch in nachprüfbarer Weise bezeichnet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.230420.XB156.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2330 Nr. 40
BFH/NV 2020 S. 1077 Nr. 11
JAAAH-55216

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