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BFH Beschluss v. - VIII B 56/19

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein Rechenzentrum

Leitsatz

1. NV: Das FG verstößt gegen seine Sachaufklärungspflicht, wenn es keine Ermittlungen zu einem tatsächlichen Geschehen anstellt, auf das es unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung ankommt, wenn sich solche Ermittlungen aufdrängen (vgl. , BFH/NV 2006, 1681).

2. NV: Geht das FG in rechtlicher Hinsicht davon aus, dass bei maschinell-elektronischer Versendung von Steuerbescheiden durch ein Rechenzentrum aufgrund eines Anscheinsbeweises vom Datum des Bescheids auf das Datum der Aufgabe zur Post geschlossen werden kann, hat es zu ermitteln, ob durch den Ablauf der Postversendung im Rechenzentrum gewährleistet ist, dass der Tag der Aufgabe zur Post regelmäßig mit dem Datum des Bescheids übereinstimmt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.260220.VIIIB56.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2329 Nr. 40
BFH/NV 2020 S. 1074 Nr. 11
UAAAH-55221

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