Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Beschluss v. - B 9 SB 87/19 B

Gesetze: § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 163 SGG, § 229 Abs 3 S 1 SGB 9 2018, § 229 Abs 3 S 1 SGB 9 2018, § 3 Abs 1 Nr 1 SchwbAwV

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Beschränkung des Mindest-GdB von 80 auf mobilitätsbezogene Beeinträchtigungen - keine Klärungsfähigkeit bei fehlender Feststellung einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung - Geltendmachung eines Verstoßes gegen die BSG-Rechtsprechung - implizite Behauptung von ausreichenden Anhaltspunkten in der bisherigen Rechtsprechung des BSG - keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - Divergenz - konkrete Benennung der divergierenden Rechtssätze - Darlegungsanforderungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:050620BB9SB8719B0

Fundstelle(n):
YAAAH-55600

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank