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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 P 38/19

Die Beteiligten streiten um die Zustimmung zur gesonderten Berechnung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber den Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2013. Streitig ist dabei (noch) in welcher Höhe die Fremd- und Eigenkapitalzinsen anzuerkennen sind.

Fundstelle(n):
CAAAH-55629

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