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BGH Urteil v. - I ZR 6/19

Gesetze: § 16 UrhG, § 53 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 UrhG

Urheberrechtsschranke für Vervielfältigungen zum Privatgebrauch: Hersteller eines mittels eines Internet-Radiorecorder hergestellten Musikmitschnitts - musicmonster

Tatbestand

Die Klägerin ist ein internationaler Musikkonzern. Ihr stehen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Tonaufnahmen des Künstlers Tim Bendzko zu, die auf dem Musikalbum mit dem Titel "Immer noch Mensch" enthalten sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:050320UIZR6.19.0

Fundstelle(n):
KAAAH-55661

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