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SächsKAG § 39c

Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 39c Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen vom 13. Dezember 2023 geltende Rechtslage

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