Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung
Leitsatz
1. NV: Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat.
2. NV: Die Verzinsung ist nicht deshalb unbillig, weil sich aufgrund einer Umsatzsteuerfestsetzung beim Leistenden per Saldo ein Ausgleich mit den vom Leistungsempfänger abgezogenen Vorsteuerbeträgen ergibt.
3. NV: Der Sonderfall eines Zinserlasses wegen beiderseitigen Irrtums über den Steuerschuldner in Bauträgerfällen (, BFHE 266, 16) ist nicht auf die vermeidbare Fehlbeurteilung des Orts einer sonstigen Leistung übertragbar.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:B.110520.VB76.18.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 1047 Nr. 11 XAAAH-55810