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BFH Beschluss v. - VII S 35/19

Gesetze: FGO § 71 Abs. 2; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 86 Abs. 3;

Die Entscheidung ist nach- träglich zur Auswertung

Leitsatz

Anforderung von Steuerakten durch FG - In-camera-Verfahren vor dem BFH

NV: Grundsätzlich ist es Sache des FG, im Rahmen der ihm obliegenden Sachverhaltsermittlung (§  76 Abs.  1 FGO) zu entscheiden, welche Steuerakten zum Verfahren beigezogen werden sollen (Einschätzungsprärogative). Ausnahmsweise ist aber der BFH im sog. In-camera-Verfahren nach §  86 Abs.  3 FGO als das zur Entscheidung berufene Gericht nicht an die Rechtsauffassung des FG gebunden, wenn diese Rechtsauffassung offensichtlich fehlerhaft ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.160420.VIIS35.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1895 Nr. 35
BFH/NV 2020 S. 1076 Nr. 11
RAAAH-55812

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