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BFH Beschluss v. - VIII B 146/19

Gesetze: ZPO § 44; FGO § 51; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

NV: Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (Abgrenzung vom , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.130520.VIIIB146.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 354 Nr. 11
BFH/NV 2020 S. 1082 Nr. 11
BAAAH-55813

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