Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
NV: Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (Abgrenzung vom , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).