Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IX B 119/19

Gesetze: ZPO § 180 Satz 3; ZPO § 189;

Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten; tatsächlicher Zugang

Leitsatz

1. NV: Die Regelung des § 180 Satz 3 ZPO, die den Zusteller bei der Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten dazu verpflichtet, auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks einen Vermerk über das Datum der Zustellung anzubringen, gehört zu den zwingenden Zustellungsvorschriften i.S. des § 189 ZPO.

2. NV: Der tatsächliche Zugang i.S. des § 189 ZPO setzt voraus, dass der Adressat das zuzustellende Schriftstück in den Händen hält.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.150520.IXB119.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 278 Nr. 9
BFH/NV 2020 S. 1104 Nr. 11
VAAAH-55815

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank