Schenkungsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen:
Leitsatz
1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen.
2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der zu seiner Finanzierung verwendeten Mittel kommt es nicht an.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.220120.IIR13.18.0
Fundstelle(n): BStBl 2020 II Seite 570 BFH/NV 2020 S. 1155 Nr. 11 BStBl II 2020 S. 570 Nr. 15 DStRE 2020 S. 1145 Nr. 18 JAAAH-55819