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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 102/19

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1 ; FGO § 56 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 2 ; ZPO § 85 Abs. 2

Übermittlung falscher Anhänge zu fristwahrenden Schriftsätzen über das beA - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

Werden fristwahrende Schriftsätze elektronisch über das besondere Anwaltspostfach übermittelt, so erfordert eine wirksame Kontrolle Maßnahmen, die hinreichend sicherstellen, dass die richtigen Dokumente dem richtigen (= zuständigen) Gericht übermittelt werden.

Fundstelle(n):
NAAAH-55994

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