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BFH Beschluss v. - X B 12/20

Gesetze: AO § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1;

Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das FG in Ausübung eigener Schätzungsbefugnis für die Beurteilung der Höhe des Rohgewinnaufschlagsatzes auf eine nicht allgemein zugängliche —nur für den Dienstgebrauch bestimmte— Quelle aus dem juris-Rechtsportal („Fachinfosystem Bp NRW“) zurückgreift, ohne zuvor die hieraus entnommenen Erkenntnisse dem Kläger inhaltlich in der gebotenen Weise zugänglich gemacht zu haben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.280520.XB12.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2332 Nr. 40
BFH/NV 2020 S. 1087 Nr. 11
HFR 2020 S. 909 Nr. 10
MAAAH-56278

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