Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung;
Einstufung entgeltliche Tiervermittlung als Zweckbetrieb gem. § 65 AO Revisionsverfahren gegen das Az. 2 K 114/19
Bezug:
Bezug:
Bezug:
In dem o. g. Verfahren ist strittig, ob die Vermittlung herrenloser Tiere aus dem Ausland einen Zweckbetrieb i. S. d. § 65 Abgabenordnung (AO) darstellt und damit die Umsätze aus Tiervermittlung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Der Kläger ist ein als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein. Die Satzung des Vereins hat dabei unter anderem den Zweck „in Not geratene Tiere in gute Hände zu vermitteln“. Inländische Interessenten zahlten für die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland je nach Tierart, Rasse, Alter und Gesundheitszustand eine „Schutzgebühr“ von regelmäßig rund 300 Euro.
Diese entgeltliche Vermittlung herrenloser Tiere wurde vom Finanzamt als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen und die Umsätze wurden folglich dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterworfen. Das Finanzamt stützte sich dabei im Wesentlichen auf den zu einem steuerlichen Einzelfall ergangenen Beschluss des Finanzgerichts Baden- Württemberg vom , Az. 14 V 4072/10 (juris). Der Verein vertrat dagegen die Auffassung, seine Umsätze seien dem ideellen Bereich zuzuordnen und daher steuerfrei, hilfsweise unterlägen sie als Zweckbetrieb dem ermäßig...