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BGH Urteil v. - V ZR 18/19

Gesetze: § 2 Abs 1 GrdstVG, § 6 Abs 1 S 1 GrdstVG, § 6 Abs 2 GrdstVG, § 9 GrdstVG, § 433 Abs 1 S 1 BGB, § 456 Abs 1 S 1 BGB

Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Wiederkauf: Erforderlichkeit der Vorlage des Vertrags über die Einräumung des Wiederkaufsrechts; Pflicht zur Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufsrechts

Leitsatz

1. Wird die Genehmigung eines Wiederkaufs beantragt, reicht der Antragsteller nur dann die Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG vollständig ein, wenn er den Vertrag vorlegt, in dem dem Wiederkäufer das Recht des Wiederkaufs eingeräumt worden ist; die Vorlage eines sog. Vollzugsvertrags reicht nicht.

2. Der Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufs bedarf es zur Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen nicht; vielmehr reicht es aus, die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Behörde mit dem Genehmigungsantrag mitzuteilen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:150520UVZR18.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 37
NJW-RR 2020 S. 1399 Nr. 23
WM 2021 S. 1767 Nr. 36
HAAAH-56407

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