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BGH Beschluss v. - 1 StR 406/19

Gesetze: § 46 Abs 2 StGB, § 54 Abs 1 S 1 StGB, § 54 Abs 2 S 1 StGB, § 55 Abs 1 StGB, § 57a Abs 1 Nr 2 StGB, Art 3 Abs 1 EURaBes 675/2008

Berücksichtigung von an sich gesamtstrafenfähigen EU-ausländischen Strafen bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld

Leitsatz

Zur Berücksichtigung von an sich gesamtstrafenfähigen EU-ausländischen Strafen bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:230420B1STR406.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 3184 Nr. 43
GAAAH-56455

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