Hinterziehung französischer Biersteuer: Strafbarkeit der Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung in Deutschland; unrichtige Eingangsmeldungen der verbrauchsteuerpflichtigen Ware als steuerlich erhebliche Tatsache; französische Behörden als Finanzbehörden; mehrfache Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolgs; Täterschaft bei Einflussnahme auf ein steuerliches Verfahren durch unrichtige Angaben
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:020420U1STR224.19.0
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 290 Nr. 9 HFR 2020 S. 735 Nr. 8 wistra 2020 S. 425 Nr. 10 DAAAH-56563