Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Leitsatz
NV: Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie ein konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.060520.XR30.18.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 1067 Nr. 11 AAAAH-56872