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BFH Beschluss v. - IV S 3/19 (PKH)

Gesetze: FGO § 62 Abs. 4; FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 121 Abs. 1 und Abs. 5;

Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit Vertretungszwang

Leitsatz

NV: Die Bewilligung von PKH für ein Verfahren mit Vertretungszwang setzt voraus, dass sich der Antragsteller jedenfalls nach gerichtlicher Aufforderung vor Entscheidung über den PKH-Antrag so erklärt, dass ihm für den Fall der Bewilligung von PKH ein Prozessvertreter nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 121 Abs. 1 oder Abs. 5 ZPO beigeordnet werden kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.230620.IVS3.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1941 Nr. 36
BFH/NV 2020 S. 1090 Nr. 11
EAAAH-56875

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