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BGH Beschluss v. - 5 StR 146/19

Gesetze: § 269 Abs 1 StGB, § 281 Abs 1 S 1 StGB

Missbrauch von Ausweispapieren

Leitsatz

1. Auch durch Vorlage der Kopie oder durch elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises zur Identitätstäuschung kann ein Ausweispapier im Sinne von § 281 Abs. 1 Satz 1 StGB zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht werden (Aufgabe von , BGHSt 20, 17).

2. Zur Fälschung beweiserheblicher Daten durch Anmeldung bei einer Auktionsplattform und durch Online-Verkaufsangebote unter falschem Namen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:210720B5STR146.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 37
NJW 2020 S. 3260 Nr. 44
wistra 2021 S. 155 Nr. 4
OAAAH-56918

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