Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Feststellung der Erstreckung der Zulassung bei später eintretender Änderung der Verhältnisse
Tatbestand
Der Beigeladene wurde durch bestandskräftigen Bescheid der Beklagten vom 13. Dezember 2017 als Syndikusrechtsanwalt für seine Tätigkeit bei der Un. GmbH (im Folgenden: bisherige Arbeitgeberin) zugelassen. Die bisherige Arbeitgeberin wurde zum 1. Januar 2019 mit der U. GmbH (im Folgenden: jetzige Arbeitgeberin) verschmolzen. Die arbeitsvertraglichen Regelungen bezüglich der Tätigkeit des Beigeladenen gelten seit der Verschmelzung unverändert weiter.