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BGH Urteil v. - AnwZ (Brfg) 8/20

Gesetze: § 46 Abs 2 BRAO, § 46 Abs 3 BRAO, § 46 Abs 4 BRAO, § 46 Abs 5 BRAO, § 46b Abs 2 BRAO, § 46b Abs 3 BRAO, § 324 UmwG, § 613a Abs 1 S 1 BGB

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Feststellung der Erstreckung der Zulassung bei später eintretender Änderung der Verhältnisse

Tatbestand

Der Beigeladene wurde durch bestandskräftigen Bescheid der Beklagten vom 13. Dezember 2017 als Syndikusrechtsanwalt für seine Tätigkeit bei der Un.               GmbH (im Folgenden: bisherige Arbeitgeberin) zugelassen. Die bisherige Arbeitgeberin wurde zum 1. Januar 2019 mit der U.               GmbH (im Folgenden: jetzige Arbeitgeberin) verschmolzen. Die arbeitsvertraglichen Regelungen bezüglich der Tätigkeit des Beigeladenen gelten seit der Verschmelzung unverändert weiter.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:140720UANWZ.BRFG.8.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 2970 Nr. 40
NJW-RR 2020 S. 1065 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2020 S. 2665
CAAAH-56974

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