Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsbescheide - Übertragung des Forderungseinzugs auf eine andere Behörde - Rechtsverhältnis der weiteren Behörde zu dem Vollstreckungsschuldner - Statthaftigkeit der Vollstreckung - Garantenstellung der beauftragten Behörde
Leitsatz
1. Überträgt eine Behörde den Einzug ihrer Forderungen auf eine weitere Behörde, begründet dies ein Rechtsverhältnis zwischen dieser weiteren Behörde und dem Vollstreckungsschuldner.
2. Die mit dem Forderungseinzug beauftragte Behörde erhält die Garantenstellung für die Statthaftigkeit der Vollstreckung und hat die das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen betreffenden Rügen zu prüfen.