Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung an Hinterbliebene - Todesfallleistung - betriebliche Hinterbliebenenversorgung - Einbeziehung des Hinterbliebenen als Bezugsberechtigter in Versicherungsvertrag
Leitsatz
Die Beitragspflicht von Hinterbliebenen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung auf Einnahmen aus einer vom Arbeitgeber begründeten betrieblichen Hinterbliebenenversorgung in Form der Direktversicherung setzt deren Einbeziehung als Bezugsberechtigte in den Versicherungsvertrag zwischen Versicherer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus.