Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 4 AZR 489/19

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 1 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 3 TVG, § 134 BGB

Tarifvertrag - unmittelbare Wirkung - Günstigkeitsprinzip

Leitsatz

Die Tarifvertragsparteien können Ansprüche aus den zwischen ihnen vereinbarten tariflichen Inhaltsnormen nicht davon abhängig machen, das die tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien eine vertragliche Bezugnahme auf die für den Arbeitgeber jeweils gültigen Tarifverträge vereinbaren. Eine solche "arbeitsvertragliche Nachvollziehung" von Tarifverträgen als Anspruchsvoraussetzung umgeht die gesetzlich angeordnete unmittelbare Wirkung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG sowie das in § 4 Abs. 3 TVG verankerte Günstigkeitsprinzip und ist daher unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:130520.U.4AZR489.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2099 Nr. 38
NJW 2020 S. 10 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2020 S. 1754
ZIP 2020 S. 2144 Nr. 43
ZIP 2020 S. 48 Nr. 24
PAAAH-57330

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank