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BGH Urteil v. - NotZ (Brfg) 1/20

Gesetze: § 111b Abs 1 S 1 BNotO, § 113 Abs 5 BNotO, § 44a S 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG

Gerichtliche Überprüfbarkeit der Stellungnahme einer Ländernotarkasse im Rahmen ihrer Anhörung zur Wieder- oder Neuausschreibung einer Notarstelle

Leitsatz

Die von einer Ländernotarkasse im Rahmen ihrer Anhörung abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle ist gemäß § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO i.V.m. § 44a Satz 1 VwGO nicht isoliert gerichtlich angreif- und einklagbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:200720UNOTZ.BRFG.1.20.0

Fundstelle(n):
WM 2021 S. 1154 Nr. 23
YAAAH-57421

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