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BGH Beschluss v. - IX ZB 17/18

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltliche Fristenkontrolle bei Vorlage der Handakte im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozesshandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:180620BIXZB17.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 12 Nr. 34
NJW 2020 S. 2734 Nr. 37
NJW-RR 2020 S. 1002 Nr. 16
WAAAH-57520

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