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BSG Urteil v. - B 4 AS 8/20 R

Gesetze: § 22 Abs 3 SGB 2 vom , § 11 Abs 3 S 3 SGB 2 vom

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostenguthaben - einmalige Einnahme - Verteilung auf sechs Monate

Leitsatz

Rückzahlungen oder Guthaben, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mindern (hier: Betriebskostenrückzahlung), sind nicht als Einmalzahlung auf einen Zeitraum von sechs Monaten zu verteilen, selbst wenn der Leistungsanspruch in einem Monat entfällt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:240620UB4AS820R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 107 Nr. 1
HAAAH-57538

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